Autovermietung und Abschleppdienst Belter

Autovermietung und Abschleppdienst Belter

Autovermietung und Abschleppdienst Belter

Wichtige Punkte nach einem Unfall

Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:

Halten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Lassen Sie es nicht zu, dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger durch sogenanntes Schadenmanagement ausgeschaltet wird. Dies kann dazu führen, dass Ihr Anspruch nicht vollumfänglich reguliert wird.

Mietwagen / Autovermietung Ihres Vertrauens
Ist Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht fahrbereit, sind Sie aber auf ein Fahrzeug angewiesen, so haben Sie für die Dauer der Reparatur bzw. Beschaffung eines neuen Fahrzeugs, wie sie sich ggf. aus dem Sachverständigengutachten ergibt, Anspruch auf ein gleichwertigen Mietwagen, ob PKW, Transporter oder Bus.

Wenden Sie sich an Uns
Denn für die Wahl der Autovermietung gilt grundsätzlich Ihr Recht auf freie Wahl des Anbieters. Wir rechnen die Mietwagenkosten für die Dauer der Reparatur direkt mit der gegnerischen Versicherung ab – ohne Aufwand und Vorauskasse für Sie! Mit unserer Erfahrung in diesem Bereich helfen wir Ihnen gerne weiter mit dem passenden Ersatzwagen. Rund um die Uhr!

Kfz-Sachverständiger des Vertrauens
Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig. Sofern jedoch nur ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt (Schadenhöhe liegt nicht höher als bis 600,00 – 750,00 €) dürfte als Schadensnachweis zumeist der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichen.

Rechtsanwalt
Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen – die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen. Es kann Ihnen deshalb nur dringend empfohlen werden sich von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

Werkstatt des Vertrauens
Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen und müssen nicht, wie von vielen Versicherungen gefordert, in eine Partner- oder Vertragswerkstatt der jeweiligen Versicherung.